Wettbewerbsrecht im Gesundheitsbereich

Wettbewerbsrecht bestimmt den Rahmen der Außendarstellung von Unternehmen. Wir zeigen rechtliche Möglichkeiten und Grenzen auf.

  • Beratung, Interessenvertretung und Streitschlichtung auf Gebieten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
  • Heilmittelwerberecht
  • Beratung zu Werbeverhalten in Bezug auf die Berufsordnungen der freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Hebammen)
  • Hinterlegung von Schutzschriften
  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, insbesondere bei Verstoß gegen Werbeverbote (anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, etc.)
  • Durchführung von Wettbewerbsprozessen einschließlich gerichtlicher Eilverfahren zur Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz

 

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