Wettbewerbsrecht im Gesundheitsbereich
Wettbewerbsrecht bestimmt den Rahmen der Außendarstellung von Unternehmen. Wir zeigen rechtliche Möglichkeiten und Grenzen auf.
- Beratung, Interessenvertretung und Streitschlichtung auf Gebieten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Heilmittelwerberecht
- Beratung zu Werbeverhalten in Bezug auf die Berufsordnungen der freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Hebammen)
- Hinterlegung von Schutzschriften
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, insbesondere bei Verstoß gegen Werbeverbote (anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung, etc.)
- Durchführung von Wettbewerbsprozessen einschließlich gerichtlicher Eilverfahren zur Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz