Arbeitsrecht

Die Beratungsleistungen der Kanzlei im Arbeitsrecht finden ihren Schwerpunkt in Fragestellungen, die sich auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie z.B.

  • Praxisinhaber, Kliniken/ Krankenhäuser, Apotheker
  • Gesundheitsdienstleister
  • Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste

beziehen. Dazu zählen insbesondere die Rechte und Pflichten von niedergelassenen Ärzten sowie Psychotherapeuten in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber einerseits wie auch aus Sicht der ärztlichen Tätigkeitsausübung als Arbeitnehmer andererseits. Das Arbeitsrecht in Pflegeinstitutionen und im Krankenhaus sowie das Dienstvertragsrecht für Chefärzte stellen weitere Tätigkeitsbereiche dar.

  • Individuelle Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen für ärztliches und nichtärztliches Personal
  • Chefarztverträge
  • Vertretung bei Streitigkeiten während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (Abmahnungen, Lohn- und Gehaltsrecht, Urlaubsrecht, Teilzeitarbeit)
  • Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten
  • Entwurf von Aufhebungsverträgen und Auflösungsvereinbarungen
  • Vertretung bei nachvertraglichen Streitigkeiten (z.B. Zeugnisrecht)

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