Medizinrecht

Das „Arzt- und Medizinrecht“ beschäftigt sich mit den vielseitigen und komplexen Rechtsbeziehungen zwischen Patienten, Krankenkassen und Leistungserbringern des privaten wie öffentlichen Gesundheitswesens untereinander.

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung bei der Gründung und Gestaltung  unterschiedlichster Versorgungs- und Kooperationsformen, wie zum Beispiel Medizinischen Versorgungszentren, ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften sowie Geburtshäusern.

Unsere Tätigkeit schließt dabei selbstverständlich die kompetente und praxisnahe Beratung in wirtschaftsrechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung aktueller gesundheitspolitischer Entwicklungen ein. Zur Beantwortung spezieller steuerlicher oder interdisziplinärer Fragestellungen verfügen wir über die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Steuerberatern sowie über ein Netzwerk mit weiteren auf den Gesundheitssektor spezialisierten Beratern.

Vor dem Hintergrund der Einführung des sogenannten Antikorruptionsgesetzes, welches eine verschärfte Prüfung ärztlicher Kooperationen erwarten lässt, aber auch im Zusammenhang mit Abrechnungen sehen sich Ärzte zunehmend dem Vorwurf strafrechtlichen Handelns ausgesetzt. Dies wird nicht selten von disziplinarischen, zulassungsrechtlichen und berufsrechtlichen Verfahren begleitet. Auch hierbei stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Für den Fall strafrechtlicher Verfahren arbeiten wir im Team mit Strafverteidigern.

Die im Folgenden gegebene Übersicht soll Ihnen einen Eindruck unserer Tätigkeitsschwerpunkte vermitteln.

Vertragsarztrecht/Vertragszahnarztrecht

  • Zulassung, Nachbesetzungsverfahren
  • Sitzumwandlung
  • Anstellung, z.B. bei Vertragsärzten, in BAG oder im MVZ
  • Jobsharing
  • Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten
  • Praxisvertretung
  • Kooperationen; neue Versorgungsformen
  • Qualitätssicherungsprüfungen
  • Honorarvergütung: Regelleistungsvolumen, Zuweisung und Honorarfestsetzung, Budgetanpassung wegen Praxisbesonderheiten oder nach Geräteausfall
  • Ermächtigung von Krankenhausärzten
  • Disziplinarverfahren; Zulassungsentziehungsverfahren
  • ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106, § 106 a, § 106 b SGB V) bei Vertragsärzten und Vertragszahnärzten
  • Plausibilitätsverfahren/ Verfahren sachlich-rechnerischer Richtigstellung, § 106 d SGB V

Berufsrecht der Heilberufe

  • Erteilung der Approbation
  • Approbationsentziehung
  • Berufsrechtliche/ Heilberufsgerichtliche Verfahren
  • Kooperationen oder Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern und Dienstleistern im Gesundheitswesen
  • Pflichten gegenüber Patienten (Aufklärungspflicht, Schweigepflicht, Dokumentationspflicht etc.)
  • Weiterbildungsbefugnis
  • Werbung

Leistungsvergütung GOÄ und GOZ

Vertragsgestaltung

  • Praxiskauf, Praxisverkauf
  • Gesellschaftsverträge für (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Laborgemeinschaften
  • Gesellschaftsanteilsübertragungen
  • Ausscheidens-/ Auseinandersetzungsvereinbarungen
  • Kooperationsverträge zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen
  • Belegarztverträge
  • Arbeitsverträge für ärztliches und nichtärztliches Personal
  • Chefarztverträge
  • Nutzungsverträge (medizin-technische Geräte, Praxisressourcen)
  • Praxismietverträge
  • Vertragsgestaltung für Geburtshäuser und (Beleg-) Hebammen
  • Vereinssatzungen und Satzungsänderungen für Berufsverbände

Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Kontext zum ambulanten oder stationären Gesundheitssektor

Weitere Rechtsgebiete:

  • Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht

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